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Ex-FPNÖ-Klubobmann Huber wegen Wiederbetätigung verurteilt

Der Geschworenenprozess um ein am 125. Geburtstag von Adolf Hitler am 20. April 2014 via Facebook abgesetztes Glückwunsch-Posting von Martin Huber, dem ehemaligen Klubobmann der FPÖ Niederösterreich, hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten mit einem Schuldspruch geendet. Der 50-Jährige wurde wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt.

© APA