Das Sozialministerium hat die nach den VfGH-Entscheidungen angekündigte Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzes in Begutachtung geschickt. Die Regelungen für Betretungsverbote werden geändert. Außerdem werden die Strafen reduziert und differenziert sowie rechtliche Grundlagen für das Kontakt-Tracing und das Ampelsystem geschaffen. Zudem soll die Geltungsdauer der Coronagesetze verlängert werden.