Fünffachmord in Kitzbühel: Lebenslänglich für 26-Jährigen
Laut einem psychiatrischen Gutachten war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat allenfalls alkoholbedingt enthemmt, aber zurechnungsfähig. Richterin begründete das Urteil (es ist nicht rechtskräftig) mit der "besonders kaltblütigen und heimtückischen" Art der Tat.