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Gericht: Noch freie Meinungsäußerung oder bereits "erhebliche Störung"?

Die vier Angeklagten protestierten auf einer FPÖ-Veranstaltung, mit Clownskostümen, Kuhglocken, Plakaten und Pfiffen. Alle erklärten, nur ihre Meinung kundgetan zu haben. Staatsanwalt Johannes Winklbauer will mit dem Verfahren eine Grundsatzfrage klären.

Die Verhandlung fand am Bezirksgericht Weiz statt
© Ulla Patz
Die Verhandlung fand am Bezirksgericht Weiz statt
Jonas Pregartner