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Missbrauch in Tiroler Heimen: Land verzichtet auf Verjährung
Das Land Tirol wird bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern in Tiroler Heimen in den 1940er-bis 1990er-Jahren im Rahmen von möglichen Zivilprozessen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf der schwarz-grünen Landesregierung hervor, berichtete die "Tiroler Tageszeitung".