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Umfassende Maskenpflicht tritt wieder in Kraft

Die Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus gilt ab Freitag wieder in umfassender Form. Seit Mitternacht muss der Mund-Nasen-Schutz (MNS) nicht nur in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, sondern auch wieder im Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, in Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen.

© APA (Symbolbild)