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Corona-Verordnungen waren teilweise gesetzwidrig

Manche Corona-Verordnungen der österreichischen Regierung waren gesetzwidrig. Das hat der Verfassungs-Gerichtshof (VfGH) entschieden. Bei den die Ausgangs-Beschränkungen durfte man nur dann nach draußen gehen, wenn man zum Beispiel in die Arbeit oder Lebensmittel einkaufen musste. Diese Bestimmung war laut VfGH gesetzwidrig.

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