Corona-Verordnungen laut VfGH teilweise gesetzwidrig
Die Verordnungen zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen und zur Geschäftsöffnung im April waren gesetzwidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch bekanntgegeben. Das Covid-19-Gesetz war hier aber verfassungskonform, so die Entscheidung. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) stellte eine "bürgerfreundliche Regelung" für Bestrafte in Aussicht. Von der Opposition gab es Kritik.
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