D: Oberstes Gericht schränkt Zugriff auf Handydaten ein
Polizei und Verfassungsschutz in Deutschland müssen die Auswertung von Handy- und Internet-Daten zur Terrorabwehr einschränken. Das folgt aus einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, nach dem Teile des Kommunikationsgesetzes verfassungswidrig sind. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis ein.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.