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Bahnen strafen ab 20. Juli Verstöße gegen Maskenpflicht

In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin Pflicht, diese wird aber oft von den Fahrgästen nicht eingehalten. Dafür ist bei den ÖBB ab kommenden Montag eine Geldstrafe von 40 Euro möglich. Wer der Aufforderung des Zugpersonals nicht nachkommt und keine Maske trägt, kann des Zuges verwiesen werden. Auch die private Westbahn schließt sich den Maßnahmen an.

© APA (Archiv)