Videoportal YouTube muss nur Nutzer-Postadresse nennen
Das Videoportal YouTube muss laut EU-Recht beim unerlaubten Hochladen von Filmen nur die Postadresse des Nutzers herausgeben. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das deutsche Filmstudio Constantin hatte dagegen geklagt, dass Nutzer Filme von Constantin auf Youtube hochladen.
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