Schrems vs. Facebook: Unternehmen muss 500 Euro zahlen
Im Zivilprozess des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nun ein Urteil gefällt. Facebook muss dem Aktivisten wegen Verletzung der Auskunftspflicht einen Schadenersatz in Höhe von 500 Euro zahlen. Die Datenverarbeitung wurde von der Richterin allerdings als vertrags- und rechtskonform eingestuft. Schrems will gegen das Urteil berufen.
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