Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die größten inhaltlichen Entscheidungen bezüglich der Corona-Maßnahmen auf Juli vertagt. Auch die Beratungen über das Verhüllungsverbot an Volksschulen ("Kopftuchverbot") werden Mitte Juli fortgesetzt. Das Thema Tötung auf Verlangen ("aktive Sterbehilfe") wird im Herbst erneut auf der Tagesordnung stehen und Gegenstand einer öffentlichen Verhandlung sein.
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