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Corona-Sonderregeln gelten auch beim Matura-Herbsttermin

Wegen der Corona-Pandemie haben beim Haupttermin der Matura 2019/20 im Mai spezielle Regeln gegolten: Mündliche Prüfungen fielen weg, es gab maximal drei statt vier Klausuren, mehr Arbeitszeit und die Maturanote setzte sich zur Hälfte aus der Jahres- und Klausurnote zusammen. Diese Sonderregeln sollen nun laut "Standard" auch für jene gelten, die erst im Herbst zur Matura antreten.

© APA (Symbolbild)