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Gericht wertet Frauen-Verunglimpfung als Volksverhetzung

Ein Mann hatte Frauen wiederholt als "Menschen zweiter Klasse" und "den Tieren näherstehend" bezeichnet. Das Kölner Oberlandesgericht entschied nun, dass diese Aussagen unter den Tatbestand der Volksverhetzung fallen können.

Symbolbild. Das Kölner Oberlandesgericht hob einen Freispruch auf.
© (c) H_Ko
Symbolbild. Das Kölner Oberlandesgericht hob einen Freispruch auf.