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© Helmuth WeichselbraunDie Hygienevorschriften sind beim Betreten und Verlassen der Station einzuhalten
Besuchsregelung: Pro Patient ist nur ein Angehöriger gestattet
Bei Kindern werden in den Krankenanstalten Ausnahmen gemacht. Nicht dezidiert aufgelistet im Maßnahmenkatalog ist der „Gesundheitscheck“ der Besucher.

Thomas Martinz