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Ermittlungen gegen Zahnarzt: Teilgutachten liegt vor

Seit 2017 wird gegen einen Kärntner Zahnarzt ermittelt. Der Staatsanwaltschaft liegt jetzt ein Teil des Gutachtens vor. Die Fälle von 30 Patienten wurden begutachtet.

Bei den Vorwürfen gegen den Zahnarzt geht es zum einen um Behandlungsfehler und zum anderen um falsche Abrechnungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Bei den Vorwürfen gegen den Zahnarzt geht es zum einen um Behandlungsfehler und zum anderen um falsche Abrechnungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.