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Gericht bremst Rettungsfahrer ein

Nach Unfall zwischen Rettungswagen und Pkw kam es zu Prozess. Einsatzfahrer trifft Mitschuld an dem Zusammenstoß, denn er hätte in diesem Fall nicht links überholen dürfen, urteilte das Gericht.

Den Rettungsfahrer trifft ein Drittel Mitschuld an dem Unfall trifft. Weshalb die Versicherung des Roten Kreuzes einen Teil der Kosten zahlen muss.
© KLZ/Fuchs
Den Rettungsfahrer trifft ein Drittel Mitschuld an dem Unfall trifft. Weshalb die Versicherung des Roten Kreuzes einen Teil der Kosten zahlen muss.
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten