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Hochzeiten und Begräbnisse mit bis zu 100 Personen wieder erlaubt

Ab 29. Mai sind in Österreich wieder Hochzeiten und Begräbnisse mit bis zu 100 Personen erlaubt. Das geht aus der vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Novelle der "COVID-19-Lockerungsverordnung" hervor. Ebenfalls ab Freitag gilt in Schlaflagern und Gemeinschaftsschlafräumen ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern - nicht wie ursprünglich angekündigt zwei Meter.

Schutzmasken sind in Innenräumen Pflicht.
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Schutzmasken sind in Innenräumen Pflicht.