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In Kurzparkzonen gilt wieder die Gebührenpflicht

Die Corona-bedingte "Schonfrist" ist passé: Wer sein Auto in der Kurzparkzone abstellt, muss dafür wieder eine Gebühr bezahlen.

Schon in den vergangenen Tagen wurden Autofahrer auf die Wiedereinführung der Gebührenpflicht aufmerksam gemacht
© Braunecker
Schon in den vergangenen Tagen wurden Autofahrer auf die Wiedereinführung der Gebührenpflicht aufmerksam gemacht