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In Amtsgebäuden gelten jeweils eigene Corona-Vorschriften
Für Amtswege gelten die Vorschriften der am Donnerstagabend veröffentlichten "Lockerungsverordnung" hinsichtlich der Coronakrise nicht. Vielmehr sind dort jeweils spezifische Regeln zu befolgen, hieß es am Freitag aus dem Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage. Bei Gerichten etwa werden Schutzmaßnahmen bisher über die Hausordnung geregelt, bei Behördenwegen gelten spezifische Regelungen.