Die corona-bedingte Phase der Schonung für angehende Häftlinge neigt sich dem Ende zu. Das zeigt eine neue Verordnung des Justizministeriums. Noch auf freiem Fuß befindliche Straftäter, die wegen minder schwerer Verbrechen bereits verurteilt sind, müssen bis 30. Juni ihre Haftstrafe antreten - wenn das Urteil vor dem 27. März rechtskräftig bzw. bis 30. Mai die Aufforderung zu Strafantritt zugestellt wurde.
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