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Gewaltschutz: Verordnung erleichtert Anträge bei Gericht
Die Bewegungseinschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus erhöhen die Gefahr häuslicher Gewalt. Damit Betroffene auch ohne Gang zu Gericht dem Gewalttäter den Zutritt zur Wohnung verwehren lassen können, hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in einer Verordnung leichtere Wege zur Einstweiligen Verfügung eröffnet.