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Rufst hoid die Polizei: Geldstrafe fürs Duzen eines Fremden?

Bechern am Fuße von Denkmälern. Anpöbeln von Passanten im Park. Dem und mehr schiebt das Landessicherheitsgesetz einen Riegel vor. Wer den öffentlichen Anstand verletzt, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2000 Euro. Sogar für das Duzen?

Das Schreiben der BH
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Das Schreiben der BH
Thomas Rossacher