Österreichs Spitzensportler können zumindest einmal durchatmen: Ab Montag dürfen Athleten, die ihren Lebensunterhalt mit dem Sport verdienen und bereits an internationalen Wettkämpfen "im Sinne des Paragrafen 3 Z 8 BSFG 2017" teilgenommen haben, sowie deren Betreuer und Trainer das Training aufnehmen. Das gilt auch für 13 Fußball-Proficlus, die mit Kleingruppentraining starten dürfen.
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