Neusiedler See-Verordnung kundgemacht - Gilt bis 30. April
Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat Donnerstagabend seine Verordnung zu Zutrittsverboten "an Gewässern" kundgemacht. Demnach ist bis 30. April das Betreten von Seebädern, Stegen, Hütten und Hafenanlagen an Gewässern - das weitaus größte ist der Neusiedler See - verboten, ausgenommen Fischer, Seehütten-Besitzer und "regionale Naherholung".
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