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Neue Ausnahmebestimmungen für Einreise nach Österreich

In Österreich gelten neue Ausnahmebestimmungen für die Einreise. So lassen sich besondere familiäre Gründe, etwa Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten, der Besuch des Lebenspartners oder zwingende Gründe der Tierversorgung anführen, um mit einer Eigenerklärung statt wie bisher nur mit ärztlichem Attest nach Österreich einreisen zu können.

© APA (EXPA/Groder/Archiv)