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Weiteres Geld für Härtefälle ab 20. April

Ab 20. April können EPU und Kleinstunternehmen bei der Wirtschaftskammer Anträge für die zweite Tranche aus dem Corona-Härtefallfonds stellen. Auf bis zu 6000 Euro für drei Monate.

Das Hilfsgeld kann höchstens das Nötigste abfedern
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Das Hilfsgeld kann höchstens das Nötigste abfedern
Adolf Winkler