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Nur noch fünf Personen in geschlossenen Räumen erlaubt

Vom 3. bis 13. April ist eine neue Verordnung der BH Voitsberg gültig, die noch strengere Bestimmungen für Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen vorsieht. Damit sollen Corona-Partys oder Familienfeiern zu Ostern unterbunden werden. Bei Hochzeiten sind maximal fünf Leute zulässig, bei Begräbnissen zehn.

Bezirkshauptmann Hannes Peißl (links)
© Land Steiermark
Bezirkshauptmann Hannes Peißl (links)
Andrea Kratzer