Nur noch fünf Personen in geschlossenen Räumen erlaubt
Vom 3. bis 13. April ist eine neue Verordnung der BH Voitsberg gültig, die noch strengere Bestimmungen für Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen vorsieht. Damit sollen Corona-Partys oder Familienfeiern zu Ostern unterbunden werden. Bei Hochzeiten sind maximal fünf Leute zulässig, bei Begräbnissen zehn.
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