Maskenpflicht im Supermarkt ab spätestens 6. April
Das Tragen von Mund-Nasen-Masken in Supermärkten, Drogerien und Drogeriemärkten wird spätestens mit Beginn der kommenden Woche zur Pflicht. Das geht aus einem Erlass des Gesundheitsministeriums hervor, der am Dienstag an die Bundesländer ergangen ist. "Die zusätzlichen Hygieneregeln sind unverzüglich, spätestens jedoch mit 6. April 2020 umzusetzen", heißt es darin.
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