Gesetz besagt, die Handelsketten müssen sich einschränken
Im Konflikt zwischen den Händlern um die Frage, ob Supermarktketten auch Non-Food-Artikel wie Spielzeug, Mode und Sportgeräte verkaufen dürfen, sagt jetzt das Amt der Vorarlberger Landesregierung: Die Handelsketten müssen sich einschränken.