Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Rechtsanwaltskanzleien sind vom Betretungsverbot ausgenommen

Rechtsanwälte beraten ihre Klienten per Mail, Telefon und in dringenden Fällen - mit Sicherheitsmaßnahmen - in den Kanzleien.

Rechtsanwaltskanzleien sind vom Betretungsverbot für Betriebsstätten von Dienstleistungsunternehmen ausgenommen“, teilt die Kärntner Anwaltskammer mit.
© fotogestoeber - Fotolia
Rechtsanwaltskanzleien sind vom Betretungsverbot für Betriebsstätten von Dienstleistungsunternehmen ausgenommen“, teilt die Kärntner Anwaltskammer mit.