Fall Ischgl: Staatsanwaltschaft Innsbruck leitete Ermittlungen ein
Wegen des Verdachts der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.Auch Verbraucherschutz erstattete Anzeige. Vertreter beider Parteien forderten zuvor unabhängige Expertenkommission, die den Fall unversuchen soll.