Strafprozesse in Wien bis Ostern auf Minimum reduziert
Coronabedingt finden bis Ostern am Wiener Landesgericht für Strafsachen ausschließlich Verhandlungen statt, bei denen Dringlichkeit geboten ist, da sich die Angeklagten in U-Haft befinden und im Fall eines Schuldspruchs keine über die Dauer der U-Haft hinausreichende Strafe bzw. überhaupt eine Bewährungsstrafe zu erwarten wäre. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit.