Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Rat für Unternehmer: "Mietzins nur unter Vorbehalt einzahlen!"

Von Geschäftsschließungen betroffene Unternehmer dürften jetzt von einem Paragrafen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch profitieren, der die Verpflichtung zur Zahlung von Mietzinsen bei "außerorentlichen Zufällen" aufhebt.

© (c) Mario Hoesel - stock.adobe.com (Mario Hoesel)
Daniela Bachal