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Bei Betriebsschließung entfallen Pacht und Miete

Sofern nicht eine eigene Vertragsklausel es anders vorsieht, müssen für die Dauer der Schließung keine Mieten gezahlt werden. Trotzdem müsse im Einzelfall geprüft werden. April-Mieter sollte auf jeden Fall gezahlt werden.

Bei Betriebsschließungen entfällt in der Regel die Miete
© APA/HERBERT P. OCZERET
Bei Betriebsschließungen entfällt in der Regel die Miete