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Schmerzensgeldzahlung: Narben nach Tattoo-Entfernung

Eine 41-jährige Mikro-Pigmentologin hat einer 28-jährigen Kundin ein Tattoo entfernt, woraufhin dieser eine bleibende Narbe geblieben ist. Der Strafprozess wurde mit einer Diversion erledigt. Die Angeklagte muss ein Buß- sowie Schmerzensgeld zahlen.

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Sandra Müllauer
Redakteurin Kärnten-Ressort