Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Verbraucher dürfen online gekaufte Waren ausprobieren

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war erfolgreich mit einer Klage im Onlinehandel. Das Bezirksgericht Bregenz hat ein Urteil gefällt.

Ein Konsument hatte online einen Autokindersitz gekauft und nach einmaligem Test den Rücktritt vom Kauf erklärt
© dpa/Nicolas Armer
Ein Konsument hatte online einen Autokindersitz gekauft und nach einmaligem Test den Rücktritt vom Kauf erklärt