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© dpa/Nicolas ArmerEin Konsument hatte online einen Autokindersitz gekauft und nach einmaligem Test den Rücktritt vom Kauf erklärt
Verbraucher dürfen online gekaufte Waren ausprobieren
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war erfolgreich mit einer Klage im Onlinehandel. Das Bezirksgericht Bregenz hat ein Urteil gefällt.
