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Schonfrist für Falschparker endet in zwei Wochen

Im neu entstandenen Stadtviertel rund um den Rathausmarkt in Spittal wird eine Begegnungszone verordnet. Parken ist dann verboten. Kurze Ladetätigkeiten und zehnminütiges Halten hingegen sind erlaubt.

Auf dem Areal rund um den neuen Rathausmarkt wurde eine Begegnungszone verordnet
© WILLI PLESCHBERGER
Auf dem Areal rund um den neuen Rathausmarkt wurde eine Begegnungszone verordnet
Martina Pirker-Tragatschnig
Von   und Martina Pirker