"Gaskammerparty" und "Hitlerparole": Angeklagte hatte "unpassenden Humor"
Hitler-Gruß geäußert, Bilder mit nationalsozialistischem Gedankengut gepostet und WhatsApp-Gruppe als „Gaskammerparty“ betitelt: Das wird einer Frau vorgeworfen. Sie bekennt sich nicht schuldig. Der Prozess wurde vertagt.