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Richter lehnt Anklage gegen Spenderin und Sanitäter ab

Gericht sieht keine grobe Fahrlässigkeit bei Blutspenderin und fordert weiteres Gutachten. Die Anklage gegen einen Sanitäter wurde komplett zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft beeinsprucht.

Eine verunreinigte Blutkonserve hat zum Tod der Patientin geführt
© KLZ/Jürgen Fuchs
Eine verunreinigte Blutkonserve hat zum Tod der Patientin geführt