Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Behörde muss Eislauf-Verbot aussprechen, Polizei darf nicht handeln

Polizei oder Ordnungsamt haben keine Handhabe, wenn gesperrte Flächen betreten werden. Präzedenzfall Ossiacher See.

Von Warnschildern lassen sich Eisläufer nicht abhalten
© KLZ/Helmuth Weichselbraun
Von Warnschildern lassen sich Eisläufer nicht abhalten
Thomas Martinz