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© KLZ/Helmuth WeichselbraunVon Warnschildern lassen sich Eisläufer nicht abhalten
Behörde muss Eislauf-Verbot aussprechen, Polizei darf nicht handeln
Polizei oder Ordnungsamt haben keine Handhabe, wenn gesperrte Flächen betreten werden. Präzedenzfall Ossiacher See.

Thomas Martinz