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Wiederhochfahren eines Atomreaktors in Japan untersagt
Fast neun Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat ein Gericht das Wiederhochfahren eines Reaktors untersagt. Der Reaktor des AKW Ikata dürfe wegen drohender Erdbeben und Vulkanausbrüche nicht wieder ans Netz gehen, entschied das Gericht in Hiroshima am Freitag. Es hob damit die Entscheidung einer niedrigeren Instanz auf, die grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme gegeben hatte.