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Auch Gerichtshof bestätigt Eislauf-Verbot am See

Die Verordnung der BH Feldkirchen, die das Eislaufen auf nicht betreuten Flächen am Ossiacher See verbietet, ist rechtens. Zu diesem Schluss kam nach dem Verfassungs- nun auch der Verwaltungsgerichtshof.

Obwohl teilweise Lebensgefahr herrschte, waren immer wieder Menschen am Eis des Ossiacher Sees
© Zorre
Obwohl teilweise Lebensgefahr herrschte, waren immer wieder Menschen am Eis des Ossiacher Sees
Hannes Steinmetz
Teamleiter der Regionalredaktionen St. Veit und Feldkirchen