Redaktionsgeheimnis gilt auch für Inhaber von Blogs
Das Redaktionsgeheimnis gilt auch für Bloggerinnen und Blogger. Das stellt das Justizministerium in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage klar. Anlass für die Anfrage der SPÖ-Abgeordneten Katharina Kucharowits war der im November bekannt gewordene Versuch des BVT, das Handy der NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper zu beschlagnahmen.
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