Notruf nicht bearbeitet: Polizist erhielt Geldstrafe
Ein Polizist ist am Landesgericht St. Pölten wegen Amtsmissbrauchs und Fälschung eines Beweismittels zu 7.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Eine nicht rechtskräftige Verurteilung aus dem Jänner des Vorjahres wurde damit um 9.000 Euro herabgesetzt. Damals war der 55-Jährige wegen Amtsmissbrauchs und Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt gewesen. Strafmildernd war u.a. seine Geständigkeit.
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