Weiterverkauf gelesener E-Books laut EuGH nicht gestattet
Gelesene E-Books dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht weiterverkauft werden. Nach EU-Recht handle es sich dabei um eine "öffentliche Wiedergabe", für die es die Erlaubnis des Urhebers bedürfe, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-263/18).
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