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Kann ich jetzt noch den Steuerausgleich 2014 machen?

Grundsätzlich kann man seine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung auch rückwirkend machen. Das geht binnen einer Fünf-Jahres-Frist. Rat für alle, die für 2014 noch säumig sind.

Die Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich in den meisten Fällen aus
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Die Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich in den meisten Fällen aus
Daniela Bachal