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Neues OGH-Urteil: Auch Herzinfarkt gilt als Unfallfolge

Vom Versicherungsschutz sind gemeinhin Unfälle umfasst, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall herbeigeführt werden; Herzinfarkt oder Schlaganfall gilt jedoch in keinem Fall als Unfallfolge. Der OGH sah das jetzt anders.

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Daniela Bachal