Die Auslegung des Urteils im Fall Lukas Müller hat zu Meinungsverschiedenheiten zwischen "younion"-Gewerkschaft und dem Österreichischen Skiverband (ÖSV) geführt. younion kritisiert, dass der ÖSV die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs als oberste Instanz in dieser Rechtsangelegenheit als "Einzelfallentscheidung" einstuft.
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